Wohngeld beantragen (NRW)
Nordrhein-Westfalen hat entschieden den Online-Dienst derzeit nicht in den Kommunen Nordrhein-Westfalens anzubieten. Bitte benutzen Sie den wohngeldrechner.nrw.de zur Stellung des Wohngeldantrags.
Wartung
Der Dienst ist nicht verfügbar
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Zur Nutzung dieses Dienstes benötigen Sie ein Einfaches Servicekonto.
Worauf muss ich sonst noch achten?
Bitte lesen Sie jetzt das Merkblatt "Informationen zur Beantragung von Wohngeld". Dieses finden Sie unter "Was es sonst noch zu wissen gibt?".
Die Dauer der Onlinesitzung ist begrenzt. Suchen Sie vor der Antragstellung wichtige Dokumente heraus. Halten Sie die Dokumente zum Hochladen bereit.
Achtung: Alle Dateien zusammen sollen kleiner als 40 MB sein. Sonst werden die Dateien abgelehnt.
Keinen Anspruch auf Wohngeld hat/haben
- wer Arbeitslosengeld II/Sozialgeld erhält.
- wer Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung erhält.
- wer Hilfe zum Lebensunterhalt oder eine andere Transferleistung erhält, bei deren Berechnung Kosten der Unterkunft berücksichtigt worden sind.
- alleinstehende Studenten, die dem Grunde nach einen BAföG-Anspruch haben. Dies gilt auch, wenn der BAföG-Antrag allein aufgrund des Einkommens der Eltern oder des eigenen Einkommens abgelehnt wurde.
- alleinstehende Auszubildende mit einem Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB).
Wie hoch sind die Kosten?
keine
Wie lange dauert die Bearbeitung für Sie?
Ca. 45 Minuten. Bitte suchen Sie sich vor Antragstellung alle Einnahmen und Ausgaben zu Ihrer Person bzw. Familie heraus. Die Sitzungsdauer ist auf 3 Stunden begrenzt. In diesen 3 Stunden können Sie sich auch aus dem Nutzerkonto aus- und einloggen und Ihr Antragsfortschritt bleibt erhalten. Über die Sitzungsdauer hinaus können Anträge jedoch nicht gespeichert werden, um zu einem späteren Zeitpunkt fortgeführt zu werden.
Wie lange dauert die Bearbeitung durch uns?
Im Durchschnitt dauert es 8 Wochen, bevor Ihr Wohngeldbescheid vorliegt. Der exakte Bearbeitungszeitraum variiert jedoch häufig aufgrund der Verfügbarkeit aller Nachweise.
Was es sonst noch zu wissen gibt?
Wer hat keinen Anspruch auf Wohngeld?
Ein Anspruch auf Wohngeld besteht nicht, wenn die Inanspruchnahme missbräuchlich wäre. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Haushaltsmitglied (höhere) Unterhaltsansprüche gegen eine zum Unterhalt verpflichtete Person nicht durchsetzt, obwohl dies zuzumuten ist, oder wenn Vermögen vorhanden ist, das 60.000 € für eine Person und 30.000 € für jede weitere Person im Haushalt übersteigt.
Wie viel Wohngeld könnte ich erhalten?
Bitte verwenden Sie für eine unverbindliche Berechnung die Wohngeldrechner NRW oder Wohngeldrechner BMI unter "Was es sonst noch zu wissen gibt?".
In welchen Kommunen kann ich einen Online-Antrag auf Wohngeld stellen?
Eine Antragstellung mit dem neuen Antrag ist in ausgewählten Kommunen in NRW möglich. Sukzessive erfolgt die Ausweitung auf alle Kommunen in NRW.
Wer kann mir helfen?
-
Für fachliche Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an die Wohngeldstelle Ihrer Kommune.
Allgemeine Fragen: Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen, Wohngeld.
- Tel. 0211 8618-50
- kontakt.wohngeld@mhkbd.nrw.de
Fragen zum Thema Hilfe & Datenschutz
Hier finden Sie weiterführende Hilfe zu diesem Online-Dienst.
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