Wohngeld Lastenzuschuss Erhöhungsantrag

Wenn sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat oder sich die Kosten Ihres Wohneigentums oder die Anzahl der Haushaltsmitglieder erhöht haben, dann können Sie einen Antrag auf Wohngelderhöhung stellen.
Diese Veränderungen können, aber müssen nicht zwangsläufig zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.

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Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Zur Nutzung dieses Dienstes benötigen Sie ein Nutzerkonto.

In Mecklenburg-Vorpommern ist für die Authentifizierung mit der eID die Anmeldung über das Servicekonto Plus notwendig. Sie können aber das Einfache Servicekonto verwenden, wenn Sie die Unterschrift-Seite im Online-Dienst ausgefüllt an die Wohngeldstelle zurücksenden.

Worauf muss ich sonst noch achten?

Ihrem Antrag auf Erhöhung des Wohngeldes müssen Sie folgende Unterlagen beifügen:

  • Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid etc.)
  • Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie dessen Eigentümer sind,
  • Nachweis der eingetretenen Änderung (z. B. Geburtsurkunde)

Wie hoch sind die Kosten?

Es fallen keine Gebühren an.

Wie lange dauert die Bearbeitung durch mich?

Ca. 45 - 75 Minuten. Bitte suchen Sie sich vor Antragstellung alle Einnahmen und Ausgaben zu Ihrer Person bzw. Familie heraus und halten Sie diese zum Hochladen bereit. Eine Unterbrechung der Bearbeitung ist möglich. Ihre Antragsdaten können zwischengespeichert werden.

Wie lange dauert die Bearbeitung durch uns?

Hinweise zu den durchschnittlichen Bearbeitungszeiten entnehmen Sie bitte den Informationsangeboten der zuständigen Wohngeldbehörden.

Wer kann mir helfen?

Hilfe für Antragstellende aus Bremen:

Hilfe für Antragstellende aus Hamburg:
Wohngeld-Hotline 040 / 4 28 28-60 00 (Mo.-Fr. 8.00 – 17.00 Uhr)

Hilfe für Antragstellende aus Hessen:
Bitte wenden Sie sich an Ihre Wohngeldstelle

Hilfe für Antragstellende aus Mecklenburg-Vorpommern:
Tel. 115 (Behördennummer)

Hilfe für Antragstellende aus Niedersachsen:

Hilfe für Antragstellende aus Nordrhein-Westfalen:
wohngeld@digitales.nrw.de

Hilfe für Antragstellende aus Rheinland-Pfalz:
Bitte wenden Sie sich an Ihre Wohngeldstelle

Hilfe für Antragstellende aus dem Saarland:
Bitte wenden Sie sich an Ihre Wohngeldstelle

Hilfe für Antragstellende aus Sachsen-Anhalt:
Tel. 115 (Behördennummer)

Hilfe für Antragstellende aus Schleswig-Holstein:

Fragen zum Thema Hilfe & Datenschutz

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