Wohngeld Lastenzuschuss Änderungsmitteilung

Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt. Treten in dieser Zeit Änderungen in Ihren persönlichen Verhältnissen ein, müssen Sie diese der Wohngeldbehörde mitteilen.

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Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Zur Nutzung dieses Dienstes benötigen Sie ein Nutzerkonto.

In Mecklenburg-Vorpommern ist für die Authentifizierung mit der eID die Anmeldung über das Servicekonto Plus notwendig. Sie können aber das Einfache Servicekonto verwenden, wenn Sie die Unterschrift-Seite im Online-Dienst ausgefüllt an die Wohngeldstelle zurücksenden.

Wie hoch sind die Kosten?

Es fallen keine Gebühren an.

Wie lange dauert die Bearbeitung durch mich?

Ca. 45 - 75 Minuten. Bitte suchen Sie sich vor Antragstellung alle Einnahmen und Ausgaben zu Ihrer Person bzw. Familie heraus und halten Sie diese zum Hochladen bereit. Eine Unterbrechung der Bearbeitung ist möglich. Ihre Antragsdaten können zwischengespeichert werden.

Wie lange dauert die Bearbeitung durch uns?

Hinweise zu den durchschnittlichen Bearbeitungszeiten entnehmen Sie bitte den Informationsangeboten der zuständigen Wohngeldbehörden.

Wer kann mir helfen?

Hilfe für Antragstellende aus

Brandenburg:
Bitte wenden Sie sich an Ihre Wohngeldstelle

Bremen:

Hamburg:
Telefon:
Wohngeld-Hotline 040 / 4 28 28-60 00 (Mo.-Fr. 8.00 – 17.00 Uhr)

Hessen:
Bitte wenden Sie sich an Ihre Wohngeldstelle

Mecklenburg-Vorpommern:
Telefon:
115 (Behördennummer)

Niedersachsen:

Nordrhein-Westfalen:
Email:
wohngeld@digitales.nrw.de

Rheinland-Pfalz:
Bitte wenden Sie sich an Ihre Wohngeldstelle

Saarland:
Bitte wenden Sie sich an Ihre Wohngeldstelle

Sachsen-Anhalt:
Bitte wenden Sie sich an Ihre Wohngeldstelle

Schleswig-Holstein:

Fragen zum Thema Hilfe & Datenschutz

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