Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
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Ist der Strahlenschutzverantwortliche nicht selbst fachkundig oder erfordert die Tätigkeit mehrere fachkundige Personen, sind ein oder mehrere Strahlenschutzbeauftragte zu bestellen. Der Strahlenschutzbeauftragte muss zuverlässig sein und benötigt die für seinen Entscheidungsbereich erforderliche Fachkunde. Für zahnmedizinische, medizinische und tiermedizinische Anwendungen muss der Strahlenschutzbeauftragte zusätzlich approbiert sein. Der Strahlenschutzverantwortliche muss den Strahlenschutzbeauftragten schriftlich bestellen und die Bestellung der zuständigen Behörde mitteilen (§ 70 StrlSchG). Die Annahme der Bestellung ist durch den Strahlenschutzbeauftragten durch Unterschrift zu bestätigen.
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Der Antrag wird digital an die zuständige Behörde weitergeleitet. Erst nach Eingang kann der digitale Antrag durch die Behörde bearbeitet werden.
Im Rahmen des Verfahrens können Sie Bilder und Dokumente als Anhang hochladen.
Erforderliche Unterlagen:
Für die Nutzung dieses Portals fallen keine Gebühren an. Jedoch werden Verwaltungsgebühren bei einigen Verfahren gemäß der aktuellen Gebührenordnung des Landes Schleswig-Holstein fällig
Abhängig vom Verfahren, max. 30 Minuten
Der Antrag wird direkt digital an die Behörde gesendet. Die Bearbeitungsdauer der Behörde ist abhängig von der Vollständigkeit Ihrer Angaben und der notwendigen Unterlagen.
Frau Dr. Saskia Viebig
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur, Adolf-Westphal-Str. 4, 24143 Kiel
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