Schriftliche Auskunft aus dem Sorgeregister
Als Nachweis, dass einer nicht verheirateten Mutter die alleinige Sorge für ihr Kind zusteht, dient eine Bestätigung des für sie zuständigen Jugendamtes. Darin wird bescheinigt, dass die Eltern für das Kind bis zum Zeitpunkt der Ausstellung keine übereinstimmenden Sorgeerklärungen abgegeben haben (Negativbescheinigung).
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Worauf muss ich sonst noch achten?
• Sie sind die Mutter des Kindes
• Sie sind und waren nicht mit dem Kindsvater verheiratet.
• Außerdem darf keine gemeinsame Sorgeerklärung des Vaters und Ihnen existieren.
• Es darf keine gerichtliche Entscheidung über die komplette oder teilweise Entziehung des Sorgerechts vorliegen, die ausschließt, dass Entscheidungen für das betreffende Kind getroffen werden können.
Wie hoch sind die Kosten?
Es fallen keine Kosten an.
Wie lange dauert die Bearbeitung für Sie?
ca. 5-10 Minuten
Wie lange dauert die Bearbeitung durch uns?
Das Jugendamt bearbeitet Ihre Anfrage so schnell wie möglich, in der Regel in nur wenigen Tage. In Ausnahmefällen kann es auch etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen
Wer kann mir helfen?
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Bei Fragen rund um die Auskunft aus dem Sorgeregister wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Jugendamt.
Für technische und inhaltliche Fragen zum Onlinedienst wenden Sie sich bitte an:
Freie Hansestadt Bremen
Die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport
Referat 21 - Bürgerschaftliches Engagement, Familienförderung und -politik, LSBTIQ*
Bahnhofsplatz 29, 28195 Bremen - Tel. 115
- ozg.referat21@soziales.bremen.de
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