Meldebescheinigung (einfach) beantragen
Sie können über diesen Dienst eine Meldebescheinigung im elektronischen Verfahren erhalten, wenn Ihr aktueller Wohnsitz in Schleswig-Holstein oder Hamburg liegt.
Die Meldebescheinigung enthält stets folgende Daten:
- Familienname,
- Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens,
- Doktorgrad,
- Geburtsdatum,
- derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung.
Auf Antrag können außerdem weitere Daten in eine erweiterte Meldebescheinigung aufgenommen werden.
Das Ergebnis wird als PDF-Dokument (elektronische Meldebescheinigung) zum Download bereitgestellt. Wenn Sie ein Papierdokument (schriftliche Meldebescheinigung) benötigen, wenden Sie sich bitte an die zuständige Meldebehörde.
Bitte beachten Sie, dass Meldebescheinigungen nur über diesen Dienst kostenfrei ausgestellt werden.
Hier startenWelche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Zur Nutzung dieses Dienstes ist keine Registrierung erforderlich.
Worauf muss ich sonst noch achten?
Dieser Dienst kann nur unter direkter Verwendung der eID-Funktion des Personalausweis, eAT oder eID-Karte für Unionsbürgerinnen und -bürger genutzt werden.
Wie hoch sind die Kosten?
Es fallen keine Kosten an.
Wie lange dauert die Bearbeitung durch mich?
Weniger als 5 Minuten
Wie lange dauert die Bearbeitung durch uns?
Sie erhalten das Ergebnis (PDF-Dokument) direkt. Das PDF-Dokument ist mit einer elektronischen Signatur des Ausstellers versehen. Diese kann über gängige PDF-Programme geprüft werden.
Was es sonst noch zu wissen gibt?
Wer kann mir helfen?
-
Nutzen Sie gerne die bundesweite Behörden-Hotline. Dort hilft man Ihnen weiter.
- Telefon:
- 115
Fragen zum Thema Hilfe & Datenschutz
Hier finden Sie Informationen zum Datenschutz.
Datenschutz
Rechtsgrundlagen
Bundesmeldegesetz (BMG): https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/
Bundesmeldedatendigitalisierungsverordnung (BMeldDigiV): https://www.gesetze-im-internet.de/bmelddigiv/