Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Zur Nutzung dieses Dienstes ist keine Registrierung erforderlich.
Wenn Sie als Paar einen unerfüllten Kinderwunsch haben, können Sie einen staatlichen Zuschuss für die Kosten einer Kinderwunschbehandlung beantragen. Sie müssen den Antrag gemeinsam als Paar und vor Beginn der Behandlung stellen. Mit dem Antrag müssen verschiedene Nachweise eingereicht werden.
Der Zuschuss kann höchstens bis zum vierten Behandlungsversuch gewährt werden. Welche Behandlungszyklen genau gefördert werden, kann sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Sie müssen den Zuschuss für jeden Behandlungsversuch einzeln beantragen.
Es werden nur bestimmte Arten der Behandlung unterstützt:
Die Notwendigkeit der Behandlung muss von einer Ärztin oder einem Arzt bescheinigt werden.
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Sie können diesen Online-Dienst zurzeit nur in bestimmten Bundesländern nutzen.
Hierzu zählen:
Freie Hansestadt Bremen
Die Beantragung der Förderung einer Kinderwunschbehandlung ist kostenlos.
Wenn Ihnen alle Nachweise vorliegen zwischen 20 und 45 Minuten
Die Bearbeitung dauert in der Regel zwei bis drei Wochen.
Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, Referat 43
Contrescarpe 72, 28195 Bremen
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