Genehmigung eines Fischereipachtvertrags

Wenn Sie Ihr Fischereirecht jemandem übertragen wollen, müssen Sie mit dieser Person einen Fischereipachtvertrag abschließen und diesen genehmigen lassen.

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Worauf muss ich sonst noch achten?

Wenn Sie Ihre Fischereirechte einer anderen Person in vollem Umfang übertragen möchten, können Sie ihr diese verpachten. Dazu schließen Sie mit der Pächterin oder dem Pächter einen Fischereipachtvertrag ab. Diesen Pachtvertrag legen Sie der zuständigen Fischereibehörde zur Genehmigung vor. Mit der Genehmigung wird der Vertrag wirksam. Wenn Sie eine Änderung an einem Fischereipachtvertrag vornehmen, müssen Sie diesen ebenfalls zur Genehmigung bei der zuständigen Fischereibehörde vorlegen. Im Falle der Kündigung des Vertrages reicht es, wenn Sie dies dort melden.
Legen Sie den Pachtvertrag nicht zur Genehmigung vor, ist der Vertrag unter Umständen nicht wirksam. Das heißt, der Vertrag wird erst vollständig wirksam, wenn Sie ihn bei der zuständigen Fischereibehörde vorlegen und diese den Vertrag genehmigt.

Wie hoch sind die Kosten?

Es fallen landesspezifische Gebühren an.

Wie lange dauert die Bearbeitung durch mich?

Ca. 10 Minuten

Wie lange dauert die Bearbeitung durch uns?

bis zu 3 Monate

Wer kann mir helfen?

Bei fachlichen Fragen wenden Sie sich bitte persönlich an die örtlich zuständige Fischereibehörde oder alternativ an onlinedienste@lr.landsh.de.

Telefon:
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Fragen zum Thema Hilfe & Datenschutz

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