Anzeige eines Fischereipachtvertrags

Wenn Sie als Pächter oder Pächterin einen Fischereipachtvertrag (oder Unterpachtvertrag) abgeschlossen oder geändert haben, ist dies der zuständigen Fischereibehörde anzuzeigen.

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Wenn Sie als Pächter oder Pächterin einen Fischereipachtvertrag (oder Unterpachtvertrag) abgeschlossen oder geändert haben, ist dies der zuständigen Fischereibehörde anzuzeigen.

Wie hoch sind die Kosten?

Es fallen landesspezifische Gebühren an.

Wie lange dauert die Bearbeitung durch mich?

Ca. 10 Minuten

Wie lange dauert die Bearbeitung durch uns?

bis zu 3 Monate

Wer kann mir helfen?

Bei fachlichen Fragen wenden Sie sich bitte persönlich an die örtlich zuständige Fischereibehörde oder alternativ an onlinedienste@lr.landsh.de.

Telefon:
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