Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Zur Nutzung dieses Dienstes benötigen Sie ein Einfaches Servicekonto oder Servicekonto Business.
Wenn Sie beabsichtigen, außerhalb der Anwendung am Menschen oder Tier Röntgeneinrichtungen oder Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung zu betreiben oder mit radioaktiven Stoffen umzugehen, ist die erforderliche Fachkunde durch eine Fachkundebescheinigung der zuständigen Stelle nachzuweisen.
Für die Beantragung der Fachkundebescheinigung ist die Ausbildung, der erfolgreiche Abschluss eines geeigneten anerkannten Kurses zum Erwerb der Fachkunde und der Erwerb der Sachkunde in erforderlichem Umfang nachzuweisen. Die zuständige Stelle prüft dann Ihre Unterlagen und die Erfüllung der Voraussetzungen und bescheinigt Ihnen bei positiver Prüfung Ihre Fachkunde. Weiterhin ist zu beachten, dass Sie Ihre Fachkunde spätestens nach fünf Jahren aktualisieren müssen.
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Der Antrag wird digital an die zuständige Behörde weitergeleitet. Erst nach Eingang kann der digitale Antrag durch die Behörde bearbeitet werden.
Im Rahmen des Verfahrens können Sie Bilder und Dokumente als Anhang hochladen.
Erforderliche Unterlagen:
Für die Nutzung dieses Portals fallen keine Gebühren an. Jedoch werden Verwaltungsgebühren bei einigen Verfahren gemäß der aktuellen Gebührenordnung des Landes Schleswig-Holstein fällig.
Abhängig vom Verfahren, max. 30 Minuten
Der Antrag wird direkt digital an die Behörde gesendet. Die Bearbeitungsdauer der Behörde ist abhängig von der Vollständigkeit Ihrer Angaben und der notwendigen Unterlagen.
Ministerium für Energiewende Kilmaschutz Umwelt und Natur (MEKUN)
Referat Strahlenschutz
Frau Dr. Saskia Viebig (Referatsleiterin)
Adolf-Westphal-Str. 4
24143 Kiel
Hier finden Sie Informationen zum Datenschutz.
Datenschutz
§ 47 Absatz 1-6 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)
https://www.gesetze-im-internet.de/strlschv_2018/__47.html