Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
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Das Hamburgische Wohnraumschutzgesetz sieht unter anderem vor:
- eine Registrierungspflicht für Anbieter von Ferienwohnungen in Wohnraum,
- eine Registrierungspflicht für Anbieter von Räumen auf Ferienwohnungsplattformen und in vergleichbaren Medien,
- eine Ausnahme vom Zweckentfremdungsverbot, also dem Verbot, eine Wohnung zu etwas anderem als zum Wohnen zu nutzen, für acht Wochen pro Kalenderjahr,
- die Pflicht, jede einzelne Überlassung an wechselnde Nutzerinnen und Nutzer bei der zuständigen Behörde zu melden, Ausnahme: die verwendete Ferienwohnungsplattform liefert Belegungsdaten an die zuständige Behörde nach der Verordnung (EU) 2024/1028
- die Pflicht für Diensteanbieter und andere Medien, nur Angebote mit Registrierungsnummer (Wohnraumschutznummer) zuzulassen