Anzeige Prüfung Erprobung Wartung Instandsetzung

Wenn Sie Röntgeneinrichtungen oder Störstrahler prüfen, erproben, warten oder instand setzen möchten, müssen Sie dies der zuständigen Behörde vor Beginn der Tätigkeit anzeigen.

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Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Zur Nutzung dieses Dienstes benötigen Sie ein Servicekonto Business.

Der Dienst ist nur mit einer Anmeldung mittels ELSTER-Zertifikat nutzbar.

Worauf muss ich sonst noch achten?

Der komplette Antrag benötigt ein Deckblatt, welches unterschrieben postalisch an die zuständige Behörde zugestellt werden muss. Der Rest des Antrags wird digital an die zuständige Behörde weitergeleitet. Erst nach Eingang des unterschriebenen Deckblatts kann ein Abgleich der Vorgangsnummer auf Deckblatt sowie digitalem Antrag durch die Behörde durchgeführt und der Antrag bearbeitet werden.

Im Rahmen des Verfahrens können Sie Bilder und Dokumente als Anhang hochladen.

Erforderliche Unterlagen:

  • Nachweise der Fachkunde der Strahlenschutzverantwortlichen und / oder Strahlenschutzbeauftragten inklusive Nachweis zur Aktualisierung
  • Nachweis anzuwendende Schutzmaßnahmen
  • Nachweis Ausrüstungen
  • Nachweis über die Bestellung von Strahlenschutzbeauftragten
  • Handelsregisterauszug (optional)

Wie hoch sind die Kosten?

Für die Nutzung dieses Portals fallen keine Gebühren an. Jedoch werden Verwaltungsgebühren bei einigen Verfahren gemäß der aktuellen Gebührenordnung des Landes Schleswig-Holstein fällig.

Wie lange dauert die Bearbeitung durch mich?

Abhängig vom Verfahren, max. 30 Minuten

Wie lange dauert die Bearbeitung durch uns?

Die Bearbeitungsdauer der Behörde ist abhängig von der Vollständigkeit Ihrer Angaben und der notwendigen Unterlagen.

Wer kann mir helfen?

Ministerium für Energiewende Kilmaschutz Umwelt und Natur (MEKUN)
Referat Strahlenschutz
Frau Dr. Saskia Viebig (Referatsleiterin)
Adolf-Westphal-Str. 4
24143 Kiel

Fragen zum Thema Hilfe & Datenschutz

Hier finden Sie Informationen zum Datenschutz.
Datenschutz