Anerkennung Kurse für Fachkunde im Strahlenschutz

Um die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz zu erwerben, müssen Personen an Kursen im Strahlenschutz teilnehmen. Gleiches gilt für den Erwerb der Kenntnisse im Strahlenschutz im human-, zahn- und tiermedizinischen Bereich.
Wenn Sie solche Kurse veranstalten wollen, um den Teilnehmenden im Kurs das erforderliche theoretische Wissen im Strahlenschutz zu vermitteln, muss die zuständige Stelle prüfen, ob Ihr Kurs hierfür geeignet ist.

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Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Zur Nutzung dieses Dienstes benötigen Sie ein Servicekonto Business.

Der Dienst ist nur mit einer Anmeldung mittels ELSTER-Zertifikat nutzbar.

Worauf muss ich sonst noch achten?

Der komplette Antrag benötigt ein Deckblatt, welches unterschrieben postalisch an die zuständige Behörde zugestellt werden muss. Der Rest des Antrags wird digital an die zuständige Behörde weitergeleitet. Erst nach Eingang des unterschriebenen Deckblatts kann ein Abgleich der Vorgangsnummer auf Deckblatt sowie digitalem Antrag durch die Behörde durchgeführt und der Antrag bearbeitet werden.

Das Nachreichen der Dokumente erfolgt nachdem Sie den Antrag abgeschickt haben in einem separaten Vorgang. Ein Mitarbeiter des MEKUN wird sich unter der von Ihnen angegebenen E-Mail Adresse zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzen.

Wie hoch sind die Kosten?

Für die Nutzung dieses Portals fallen keine Gebühren an. Jedoch werden Verwaltungsgebühren bei einigen Verfahren gemäß der aktuellen Gebührenordnung des Landes Schleswig-Holstein fällig.

Wie lange dauert die Bearbeitung durch mich?

Abhängig vom Verfahren, max. 30 Minuten

Wie lange dauert die Bearbeitung durch uns?

Die Bearbeitungsdauer der Behörde ist abhängig von der Vollständigkeit Ihrer Angaben und der notwendigen Unterlagen.

Fragen zum Thema Hilfe & Datenschutz

Hier finden Sie Informationen zum Datenschutz.
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