Anerkennung Kurse für Fachkunde im Strahlenschutz

Um die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz zu erwerben, müssen Personen an Kursen im Strahlenschutz teilnehmen. Gleiches gilt für den Erwerb der Kenntnisse im Strahlenschutz im human-, zahn- und tiermedizinischen Bereich.
Wenn Sie solche Kurse veranstalten wollen, um den Teilnehmenden im Kurs das erforderliche theoretische Wissen im Strahlenschutz zu vermitteln, muss die zuständige Stelle prüfen, ob Ihr Kurs hierfür geeignet ist.

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Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Zur Nutzung dieses Dienstes benötigen Sie ein Servicekonto Business.

Für die Signatur des Antrags benötigen Sie

  • einen Personalausweis mit aktivierter eID-Funktion (elektronischer Identitätsnachweis)
  • oder einen elektronischen Aufenthaltstitel
  • oder die eID-Karte für Unionsbürger:innen
  • in Verbindung mit einem NFC-fähigen Smartphone mit AusweisApp (oder geeigneten Kartenlesegerät),
  • das mit der AusweisApp auf dem jeweiligen Gerät, mit dem Sie den Antrag ausfüllen, gekoppelt ist.
    Sie benutzen einen PC oder ein Tablet zum Ausfüllen und ein NFC-fähiges Smartphone zur Identifizierung: auf beiden Geräten muss die AusweisApp installiert, geöffnet und miteinander gekoppelt sein.

Sie benutzen nur ein NFC-Smartphone: Browser greift automatisch auf die AusweisApp auf dem NFC-Smartphone zu und öffnet diese.

Sie benutzen einen PC oder ein Tablet mit einem angeschlossenen NFC-fähigen Kartenlesegerät: Sie füllen den Antrag auf dem Gerät aus, öffnen die AusweisApp und folgen dann den Anweisungen auf dem Kartenlesegerät.

Worauf muss ich sonst noch achten?

Der Antrag wird mit Ihrer digitalen Signatur an die zuständige Behörde weitergeleitet.

Das Nachreichen der Dokumente erfolgt nachdem Sie den Antrag abgeschickt haben in einem separaten Vorgang. Ein Mitarbeiter des MEKUN wird sich unter der von Ihnen angegebenen E-Mail Adresse zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzen.

Wie hoch sind die Kosten?

Für die Nutzung dieses Portals fallen keine Gebühren an. Jedoch werden Verwaltungsgebühren bei einigen Verfahren gemäß der aktuellen Gebührenordnung des jeweiligen Bundeslandes, in dem der Antrag gestellt wird, fällig.

Wie lange dauert die Bearbeitung durch mich?

Abhängig vom Verfahren, max. 30 Minuten

Wie lange dauert die Bearbeitung durch uns?

Die Bearbeitungsdauer der Behörde ist abhängig von der Vollständigkeit Ihrer Angaben und der notwendigen Unterlagen.

Fragen zum Thema Hilfe & Datenschutz

Hier finden Sie Informationen zum Datenschutz.
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