Genehmigung Betrieb technische Röntgeneinrichtung

Wenn Sie beabsichtigen eine technische Röntgeneinrichtung in Betrieb zu nehmen oder eine wesentliche Änderung an deren Betrieb vornehmen, muss dies von der zuständigen Behörde genehmigt werden.

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Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Zur Nutzung dieses Dienstes benötigen Sie ein Servicekonto Business.

Für die Signatur des Antrags benötigen Sie

  • einen Personalausweis mit aktivierter eID-Funktion (elektronischer Identitätsnachweis)
  • oder einen elektronischen Aufenthaltstitel
  • oder die eID-Karte für Unionsbürger:innen
  • in Verbindung mit einem NFC-fähigen Smartphone mit AusweisApp (oder geeigneten Kartenlesegerät),
  • das mit der AusweisApp auf dem jeweiligen Gerät, mit dem Sie den Antrag ausfüllen, gekoppelt ist.
    Sie benutzen einen PC oder ein Tablet zum Ausfüllen und ein NFC-fähiges Smartphone zur Identifizierung: auf beiden Geräten muss die AusweisApp installiert, geöffnet und miteinander gekoppelt sein.

Sie benutzen nur ein NFC-Smartphone: Browser greift automatisch auf die AusweisApp auf dem NFC-Smartphone zu und öffnet diese.

Sie benutzen einen PC oder ein Tablet mit einem angeschlossenen NFC-fähigen Kartenlesegerät: Sie füllen den Antrag auf dem Gerät aus, öffnen die AusweisApp und folgen dann den Anweisungen auf dem Kartenlesegerät.

Worauf muss ich sonst noch achten?

Der Antrag wird mit Ihrer digitalen Signatur an die zuständige Behörde weitergeleitet.

Im Rahmen des Verfahrens können Sie Bilder und Dokumente als Anhang hochladen.

Erforderliche Unterlagen:

  • Nachweise der Fachkunde der Strahlenschutzverantwortlichen und / oder Strahlenschutzbeauftragten inklusive Nachweis zur Aktualisierung
  • Prüfbericht vom Sachverständigen über die Strahlenschutzprüfung
  • Grundrissskizze des Röntgenraumes und angrenzender Räume
  • Bauartzulassung (optional)
  • Nachweis anzuwendende Schutzmaßnahmen
  • Nachweis über die Bestellung von Strahlenschutzbeauftragten
  • Handelsregisterauszug (optional)

Wie hoch sind die Kosten?

Für die Nutzung dieses Portals fallen keine Gebühren an. Jedoch werden Verwaltungsgebühren bei einigen Verfahren gemäß der aktuellen Gebührenordnung des Landes Schleswig-Holstein fällig.

Wie lange dauert die Bearbeitung durch mich?

Abhängig vom Verfahren, max. 30 Minuten

Wie lange dauert die Bearbeitung durch uns?

Die Bearbeitungsdauer der Behörde ist abhängig von der Vollständigkeit Ihrer Angaben und der notwendigen Unterlagen.

Fragen zum Thema Hilfe & Datenschutz

Hier finden Sie Informationen zum Datenschutz.
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