Genehmigung Betrieb technische Röntgeneinrichtung

Wenn Sie beabsichtigen eine technische Röntgeneinrichtung in Betrieb zu nehmen oder eine wesentliche Änderung an deren Betrieb vornehmen, muss dies von der zuständigen Behörde genehmigt werden.

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Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Zur Nutzung dieses Dienstes benötigen Sie ein Servicekonto Business.

Der Dienst ist nur mit einer Anmeldung mittels ELSTER-Zertifikat nutzbar.

Worauf muss ich sonst noch achten?

Der komplette Antrag benötigt ein Deckblatt, welches unterschrieben postalisch an die zuständige Behörde zugestellt werden muss. Der Rest des Antrags wird digital an die zuständige Behörde weitergeleitet. Erst nach Eingang des unterschriebenen Deckblatts kann ein Abgleich der Vorgangsnummer auf Deckblatt sowie digitalem Antrag durch die Behörde durchgeführt und der Antrag bearbeitet werden.

Im Rahmen des Verfahrens können Sie Bilder und Dokumente als Anhang hochladen.

Erforderliche Unterlagen:

  • Nachweise der Fachkunde der Strahlenschutzverantwortlichen und / oder Strahlenschutzbeauftragten inklusive Nachweis zur Aktualisierung
  • Prüfbericht vom Sachverständigen über die Strahlenschutzprüfung
  • Grundrissskizze des Röntgenraumes und angrenzender Räume
  • Bauartzulassung (optional)
  • Nachweis anzuwendende Schutzmaßnahmen
  • Nachweis über die Bestellung von Strahlenschutzbeauftragten
  • Handelsregisterauszug (optional)

Wie hoch sind die Kosten?

Für die Nutzung dieses Portals fallen keine Gebühren an. Jedoch werden Verwaltungsgebühren bei einigen Verfahren gemäß der aktuellen Gebührenordnung des Landes Schleswig-Holstein fällig.

Wie lange dauert die Bearbeitung durch mich?

Abhängig vom Verfahren, max. 30 Minuten

Wie lange dauert die Bearbeitung durch uns?

Die Bearbeitungsdauer der Behörde ist abhängig von der Vollständigkeit Ihrer Angaben und der notwendigen Unterlagen.

Fragen zum Thema Hilfe & Datenschutz

Hier finden Sie Informationen zum Datenschutz.
Datenschutz