Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Zur Nutzung dieses Dienstes benötigen Sie ein Servicekonto Business.
Der Dienst ist nur mit einer Anmeldung mittels ELSTER-Zertifikat nutzbar.
Wenn Sie beabsichtigen eine technische Röntgeneinrichtung, für die eine Anzeige gemäß § 19 Absatz 1 Strahlenschutzgesetz erforderlich ist, in Betrieb zu nehmen oder eine wesentliche Änderung an deren Betrieb vornehmen, muss dies der zuständigen Behörde angezeigt werden.
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Der komplette Antrag benötigt ein Deckblatt, welches unterschrieben postalisch an die zuständige Behörde zugestellt werden muss. Der Rest des Antrags wird digital an die zuständige Behörde weitergeleitet. Erst nach Eingang des unterschriebenen Deckblatts kann ein Abgleich der Vorgangsnummer auf Deckblatt sowie digitalem Antrag durch die Behörde durchgeführt und der Antrag bearbeitet werden.
Im Rahmen des Verfahrens können Sie Bilder und Dokumente als Anhang hochladen.
Erforderliche Unterlagen:
Für die Nutzung dieses Portals fallen keine Gebühren an. Jedoch werden Verwaltungsgebühren bei einigen Verfahren gemäß der aktuellen Gebührenordnung des Landes Schleswig-Holstein fällig.
Abhängig vom Verfahren, max. 30 Minuten
Die Bearbeitungsdauer der Behörde ist abhängig von der Vollständigkeit Ihrer Angaben und der notwendigen Unterlagen.
Hilfe für Antragstellende aus…
Hamburg:
Behördennummer 115
Schleswig-Holstein:
Hier finden Sie Informationen zum Datenschutz.
Datenschutz
§ 19 Abs. 1 oder Abs. 5 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG)
https://www.gesetze-im-internet.de/strlschg/__19.html