Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Zur Nutzung dieses Dienstes ist keine Registrierung erforderlich.
Sie möchten eine öffentliche Fläche für Ihre Außengastronomie nutzen? Dann benötigen Sie eine Genehmigung, um Tische, Stühle etc. aufstellen zu dürfen. Mit diesem Online-Dienst können Sie die Nutzung beantragen.
Hier startenZur Nutzung dieses Dienstes ist keine Registrierung erforderlich.
Eine Sondernutzungserlaubnis kann auf bis zu fünf Jahre erteilt werden unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs. Sie können auch eine kürzere, z. B. saisonale Genehmigung beantragen. Die Erlaubnis ist auf den im Bescheid aufgeführten, genehmigten Umfang beschränkt. Sollten Sie innerhalb des Gültigkeitszeitraumes den Umfang ändern wollen, ist ein neuer Antrag erforderlich. Bitte beachten Sie, dass eine erteilte Erlaubnis nicht übertragbar ist.
Halten Sie bitte folgende Unterlagen in elektronischer Form (JPG, JPEG, PNG, PDF) bereit:
Bitte beachten Sie die Vorgaben zur Gestaltung.
Die Höhe der Kosten wird je nach beantragter Fläche und Zeitraum anhand der aktuellen Gebührenordnung berechnet. Über die anfallenden Gebühren werden Sie von der zuständigen Behörde informiert. Die Gebühren werden jährlich bei Beginn der Nutzung erhoben.
Ca. 10 Minuten
i.d.R. innerhalb von vier Wochen
Für technische Fragen wenden Sie sich bitte an die 115.
Für fachliche Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Behörde. Diese erfahren Sie direkt im Online-Dienst nach Eingabe der betreffenden Adresse.
Hier finden Sie Informationen zum Datenschutz.
Datenschutz
Rechtliche Grundlagen und Details finden Sie im Hamburgischen Wegegesetz § 19 und § 25 und im Gesetz über Grün- und Erholungsanlagen § 4.