Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
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Wenn Sie den Betrieb einer Röntgeneinrichtung beenden, sind Sie verpflichtet, dies der zuständigen Behörde unverzüglich mitzuteilen. Die Beendigung des Betriebs kann z.B. der Verkauf oder die Entsorgung der Röntgeneinrichtung sein.
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Der komplette Antrag benötigt ein Deckblatt, welches unterschrieben postalisch an die zuständige Behörde zugestellt werden muss. Der Rest des Antrags wird digital an die zuständige Behörde weitergeleitet. Erst nach Eingang des unterschriebenen Deckblatts kann ein Abgleich der Vorgangsnummer auf Deckblatt sowie digitalem Antrag durch die Behörde durchgeführt und der Antrag bearbeitet werden.
Für die Nutzung dieses Portals fallen keine Gebühren an. Jedoch werden Verwaltungsgebühren bei einigen Verfahren gemäß der aktuellen Gebührenordnung des Landes Schleswig-Holstein fällig.
Abhängig vom Verfahren, max. 30 Minuten
Der Antrag wird direkt digital an die Behörde gesendet. Die Bearbeitungsdauer der Behörde ist abhängig von der Vollständigkeit Ihrer Angaben und der notwendigen Unterlagen.
Ministerium für Energiewende Klimaschutz Umwelt und Natur (MEKUN)
Referat Strahlenschutz
Frau Dr. Saskia Viebig (Referatsleiterin)
Adolf-Westphal-Str. 4
24143 Kiel
Hier finden Sie Informationen zum Datenschutz.
Datenschutz
§ 21 des Gesetzes zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzgesetz - StrlSchG)
https://www.gesetze-im-internet.de/strlschg/__21.html